Allgemeine Geschäftsbedingungen
KAISYS.IT RT GmbH, Rübteile 12, 72574 Bad Urach
(Stand: November 2023)
1. Geltungsbereich, Vertragsschluss
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten im Rahmen des gesamten Leistungsspektrums der KAISYS.IT RT GmbH (insbesondere Entwicklung, Vertrieb, Softwareüberlassung, ggf. kundenspezifische Implementierung und Pflege) im Geschäftsverkehr mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen, soweit nicht im Einzelfall eine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Im Rahmen einer ständigen Geschäftsverbindung gelten sie auch für alle künftigen Geschäfte, ohne dass es eines erneuten Hinweises hierauf bedarf. Testanwender erkennen die Testbedingungen an.
Der Kunde erkennt diese Bedingungen durch Auftragserteilung sowie durch widerspruchslose Entgegennahme der Auftragsbestätigung oder unserer Lieferungen und Leistungen als für ihn verbindlich an. Entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos liefern.
Unsere Angebote erfolgen, soweit sich aus ihnen nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag mit dem Kunden kommt erst zustande, wenn wir den Auftrag des Kunden in Textform durch Erteilung einer Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Lieferung oder Leistung annehmen. Die Annahmefrist für uns beträgt 4 Wochen ab Zugang des Auftrages.
Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien, Vereinbarungen zur Beschaffenheit oder Erklärungen zur Verwendung des Liefergegenstandes sowie sonstige Nebenabreden sind im Zweifel nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen. Vereinbarungen sowie Angaben in unseren Angeboten zur Beschaffenheit oder zur Verwendung des Liefergegenstandes gehen den Angaben, die sich aus unseren Prospekten, Zeichnungen, Beschreibungen, Preislisten und anderen Unterlagen oder Mustern ergeben, vor.
2. Vertragsgegenstand, Prüf- und Mitwirkungspflichten, Leistungsumfang
Gegenstand dieser Geschäftsbedingungen ist die Entwicklung von IT-Lösungen, Managed Services, Cloud Services, Lieferung von Standardsoftware und die Einräumung der diesbezüglichen Nutzungsrechte, außerdem die Lieferung von Standardhardware und individuell anzufertigenden Hardwaresystemen.
Der Kunde hat vor Vertragsabschluss überprüft, dass die Spezifikation der Ware seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Ihm sind die wesentlichen Funktionsmerkmale und -bedingungen der Ware bekannt. Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der Lieferungen und Leistungen ist der beiderseits unterzeichnete Vertrag oder die Auftragsbestätigung der KAISYS.IT RT GmbH, sonst das Angebot der KAISYS.IT RT GmbH. Sonstige Angaben oder Anforderungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner dies schriftlich vereinbaren oder die KAISYS.IT RT GmbH sie schriftlich bestätigt hat. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung oder der schriftlichen Bestätigung durch die KAISYS.IT RT GmbH.
Produktbeschreibungen, Darstellungen, Testprogramme usw. sind Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien. Eine Garantie bedarf der schriftlichen Erklärung durch die Geschäftsleitung der KAISYS.IT RT GmbH.
3. Rechteeinräumung
Leistungsschutzrechte, insbesondere das Urheberrecht, Patent- und Markenrechte werden durch die Überlassung von Software nicht mitübertragen. Urheberrechtsvermerke und Hinweise auf gewerbliche Schutzrechte etc. dürfen nicht entfernt werden.
Die von KAISYS.IT RT GmbH ggf. zur Verfügung gestellte Testsoftware darf ausschließlich zu Test- und Evaluationszwecken genutzt werden. Im Rahmen dessen dürfen Vervielfältigungen nur zum Zweck der Datensicherung erstellt werden. Die Nutzung in einer tatsächlichen (produktiven) Betriebsumgebung sowie die Weitergabe an Dritte ist untersagt. KAISYS.IT GmbH ist gegenüber dem Testanwender zum jederzeitigen Widerruf der Testnutzungsmöglichkeit berechtigt; in diesem Fall ist der Testanwender verpflichtet, die Testsoftware und ihre Vervielfältigungen unverzüglich zu löschen und KAISYS.IT RT GmbH auf Anforderung entsprechende Nachweise zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung der für die entgeltpflichtige Software (Vertragssoftware) vereinbarten Vergütung ein nicht ausschließliches Recht an der Vertragssoftware, welches ihm im Rahmen der eingeräumten Lizenz berechtigt, die Software zu nutzen. Eine integrationslose Weitergabe der Vertragssoftware an Dritte sowie an verbundene Unternehmen i. S. v. § 15 AktG darf nur im Einzelfall und mit ausdrücklicher Einwilligung von KAISYS.IT RT GmbH erfolgen.
4. Preise
Unsere Preise verstehen sich in EURO ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto und Zoll, zzgl. Umsatzsteuer in jeweiliger gesetzlicher Höhe.
5. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Zahlungen sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, sofort ohne jeden Abzug frei unserer Zahlstelle zu leisten. Verzug tritt ohne Mahnung 30 Tage nach Fälligkeit ein. Der Abzug von Skonto ist nur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung zulässig.
Die KAISYS.IT RT GmbH ist trotz anders lautender Bestimmung berechtigt, Zahlungen des Kunden zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind Kosten und Zinsen entstanden, können wir die Zahlung auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung verrechnen. Bei Erstbestellern oder Auslandskunden behalten wir uns Vorkasse vor.
Kommt der Kunde uns gegenüber mit einer Zahlung in Verzug oder werden sonst Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern, so werden unsere sämtlichen Forderungen ohne Rücksicht auf die vereinbarten Zahlungsfristen sofort zur Zahlung fällig. In diesem Fall sind wir auch berechtigt, die noch ausstehenden Leistungen nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung auszuführen. Der Kunde kann nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht begründen, welche von KAISYS.IT RT GmbH anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
6. Liefer-, Leistungszeit; -Verzug
Vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im Einzelfall handelt es sich bei etwaig mitgeteilten Lieferfristen um ungefähre Angaben. Der Beginn einer vereinbarten Lieferfrist setzt die Klärung sämtlicher technischer Fragen voraus. Die Lieferzeit beginnt nicht zu laufen, bevor der Kunde seinen Mitwirkungspflichten diesbezüglich nachgekommen ist. Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt im Falle der Vereinbarung einer Vorleistungspflicht des Kunden, wie beispielweise dem Leisten einer Anzahlung, nicht, bevor der Kunde die ihn treffenden Vorleistungspflichten erfüllt hat.
KAISYS.IT RT GmbH steht die Einrede des nicht erfüllten Vertrages zu. Eine vereinbarte Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt der vollständigen und rechtzeitigen Belieferung durch unsere Vertragspartner (Selbstbelieferungsvorbehalt).
Die Lieferfrist verlängert sich im Falle höherer Gewalt (force majeure) angemessen, wobei bei der Bemessung die Dauer des Hindernisses und eine angemessene Anlaufzeit zu berücksichtigen ist. Als Fälle höherer Gewalt gelten auch zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unvorhersehbare Ereignisse wie Energie- und Rohstoffknappheit, Streiks, Aussperrungen behördliche Maßnahmen, terroristische Anschläge und Krieg. KAISYS.IT RT GmbH wird den Kunden unverzüglich über das Vorliegen höherer Gewalt sowie das voraussichtliche Ende dieses Umstandes informieren. Dauert der Zustand höherer Gewalt ununterbrochen mehr als drei Monate an oder verlängert sich der Liefertermin aufgrund mehrerer Umstände höherer Gewalt um mehr als vier Monate, so ist sowohl der Kunde als auch KAISYS.IT RT GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Falle der höheren Gewalt ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und weiteren Ansprüchen ausgeschlossen. Die Pflicht zur Gegenleistung entfällt, bereits geleistete Anzahlungen werden zurückerstattet. Die Regelungen dieser Ziffer gelten entsprechend, sofern die Umstände bei einem Unterlieferanten eintreten und sich auf die Belieferung an KAISYS.IT RT GmbH auswirken.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies für den Kunden nicht unzumutbar ist. Eine Teillieferung ist insbesondere dann nicht unzumutbar, wenn die Teillieferung für den Kunden bestimmungsgemäß verwendbar, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt und dem Kunden durch die Teillieferung kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.
7. Annahmeverzug
Kommt der Kunde in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, für jede Woche vollendeten Verzugs eine pauschalierte Verzugsentschädigung von 0,25 % des Liefer-, oder Leistungswerts, insgesamt jedoch höchstens 10 % des Liefer- oder Leistungswerts zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, KAISYS.IT RT GmbH der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist von mindestens 4 Wochen die Abnahme verweigert oder schon vorher ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann die KAISYS.IT RT GmbH vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen.
8. Rechte des Kunden bei Mängeln
8.1 Sachmängel
Bei Sachmängeln kann die KAISYS.IT RT GmbH zunächst nacherfüllen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl der KAISYS.IT RT GmbH durch Beseitigung des Mangels, durch Neulieferung oder dadurch, dass die KAISYS.IT RT GmbH bei Standardsoftware Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Wegen eines Mangels sind zumindest drei Nachbesserungsversuche hinzunehmen. Eine gleichwertige neue Softwareversion oder die gleichwertige vorhergehende Softwareversion ohne den Fehler ist vom Kunden zu übernehmen, wenn dies für ihn zumutbar ist. Die Installation von Software (Patches oder neue Versionen) ist Aufgabe des Kunden.
Der Kunde unterstützt die KAISYS.IT RT GmbH bei der Fehleranalyse und Mängelbeseitigung, indem er insbesondere auftretende Probleme konkret beschreibt, die KAISYS.IT RT GmbH umfassend informiert und ihr die für die Mangelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit gewährt. Die KAISYS.IT RT GmbH kann die Mangelbeseitigung nach ihrer Wahl vor Ort oder in ihren Geschäftsräumen durchführen. Die KAISYS.IT RT GmbH kann Leistungen auch durch Fernwartung erbringen. Der Kunde hat auf eigene Kosten für die erforderlichen technischen Voraussetzungen zu sorgen und der KAISYS.IT RT GmbH nach entsprechender vorheriger Ankündigung elektronischen Zugang zur Software zu gewähren.
Die KAISYS.IT RT GmbH kann Aufwendungsersatz verlangen, wenn kein Mangel gefunden wird und der Kunde die Mangelrüge nicht ohne Fahrlässigkeit erhoben hatte. Die Beweislast liegt beim Kunden. § 254 BGB gilt entsprechend.
8.2 Rechtsmängel
Die KAISYS.IT RT GmbH gewährleistet, dass der vertragsgemäßen Nutzung der Software durch den Kunden keine Rechte Dritter entgegenstehen. Bei Rechtsmängeln leistet die KAISYS.IT RT GmbH dadurch Gewähr, dass sie dem Kunden nach ihrer Wahl eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der Software oder an gleichwertiger Software verschafft.
9. Haftung
Die KAISYS.IT RT GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen im Falle der schuldhaften Pflichtverletzung für alle Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die KAISYS.IT RT GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen im Falle der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, wenn die KAISYS.IT RT GmbH wesentliche Vertragspflichten nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, die zur Erreichung des mit dem Vertrag verbundenen Zwecks zwingend erforderlich sind und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.
Die KAISYS.IT RT GmbH haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für die grob fahrlässige und vorsätzliche Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten.
Die KAISYS.IT RT GmbH haftet gemäß den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.
Im Übrigen ist die Haftung für die schuldhafte Verletzung vertraglicher Pflichten ausgeschlossen.
Diese Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse der Abs. 1 bis Abs. 5 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der KAISYS.IT RT GmbH, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
10. Eigentumsvorbehalt
Die KAISYS.IT RT GmbH behält sich das Eigentum an allen ihr gehörenden Waren vor, bis der Kunde sämtliche Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung einschließlich der aus späteren Verträgen wie Anschlussaufträgen, Nachbestellungen oder Ersatzteilbestellungen erfüllt hat. Der Kunde ist, insbesondere bei Auslandslieferungen, verpflichtet, alle erforderlichen Erklärungen abzugeben, Anträge zu stellen und sonstige Maßnahmen zu ergreifen, die zur Sicherung unseres Eigentums notwendig und zweckmäßig sind.
Der Kunde darf die gelieferten Ware im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsbetriebes gebrauchen und benutzen. Er hat die Ware in ordentlichem Zustand zu halten und nach den Vorschriften des Landes, in welchem sie sich befinden, sicherzustellen. Die erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten muss der Kunde auf seine Kosten rechtzeitig durchführen lassen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Im Falle der Beschädigung oder des Verlustes der Ware tritt der Kunde die ihm gegen Versicherungen, Transportunternehmen oder den Schädiger zustehenden Ansprüche bereits jetzt an KAISYS.IT RT GmbH ab. Der Kunde darf die von KAISYS.IT RT GmbH unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware nur weiterverkaufen, wenn er sich mit seinen Zahlungsverpflichtungen KAISYS.IT RT GmbH gegenüber nicht im Verzug befindet, der Weiterverkauf im ordentlichen Geschäftsgang erfolgt und die Abtretung der Forderung des Kunden aus dem Weiterverkauf an uns uneingeschränkt zulässig ist. Im Falle des Weiterverkaufs tritt der Kunde bereits jetzt alle Forderungen und Rechte, die ihm aus dem Weiterverkauf erwachsen, sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Der Kunde ist im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes, solange er sich mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug befindet, zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt und verpflichtet. Unsere Befugnis, diese Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir werden jedoch, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, die Forderungen nicht einziehen. Auf unser Verlangen hin ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung dem Schuldner mitzuteilen und uns sämtliche Unterlagen auszuhändigen sowie sämtliche Informationen zu erteilen, die zur Geltendmachung der Forderung notwendig sind. Zieht der Kunde, ohne hierzu berechtigt zu sein, an uns abgetretene Forderungen ein oder verwertet er diese in anderer Weise, steht uns der eingezogene Betrag bzw. der erzielte Verwertungserlös in voller Höhe zu.
Der Kunde darf die in unserem Eigentum stehenden Waren ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder zur Sicherung übereignen noch verpfänden. Er ist verpflichtet, uns von einer Pfändung der Ware durch Dritte und von jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt wird, sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, die gelieferten Waren zurückzunehmen. In der Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag, wenn wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich erklären. Kommt der Kunde unserer Aufforderung, die Ware an uns zurückzugeben, nicht nach, schuldet er für jeden angefangenen Monat des Verzuges eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 5 % des Kaufpreises der Ware, zzgl. jeweiliger gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens durch uns ist hierdurch nicht ausgeschlossen. KAISYS.IT RT GmbH verpflichtet sich, auf Verlangen des Kunden die KAISYS.IT RT GmbH nach diesen Bedingungen zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die gesamten zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
11. Geheimhaltung
Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sämtliche Informationen, Know-how und andere Geschäftsgeheimnisse, die ihnen im Zusammenhang mit der Anbahnung oder Durchführung des jeweiligen Vertragsverhältnisses bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln und ohne ausdrückliche Zustimmung des anderen Vertragsteils keine Informationen, Dokumente, Dokumentationen, Zeichnungen, Skizzen oder sonstige Unterlagen an Dritte weiterzugeben oder sonst zugänglich zu machen.
12. Abtretungsverbot
Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung ganz oder teilweise auf Dritte übertragen.
13. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
Auf sämtliche vertragliche und deliktische Ansprüche findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
Als Erfüllungsort und – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbaren die Parteien den Geschäftssitz von KAISYS.IT RT GmbH in Bad Urach. Die KAISYS.IT RT GmbH ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder Teile einer Bestimmung unwirksam sein, berührt diese Unwirksamkeit nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder des Vertrags als Ganzes. Die Parteien verpflichten sich, einvernehmlich eine wirksame Regelung anstelle der unwirksamen Bestimmung zu vereinbaren, die der unwirksamen Bestimmung in wirtschaftlicher Hinsicht am nächsten kommt.