Mit dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 hat das Bundesamt für Sicherheit in der IT die Anordnung erhalten, ein freiwilliges IT-Sicherheitskennzeichen einzuführen. Worum es sich dabei genau dreht und aus welchem Grund es sich lohnt, es zu beantragen, lesen Sie in dem nachfolgenden Beitrag.
Das Internet der Dinge breitet sich stets weiter aus und durchdringt sämtliche Geschäftsbereiche und Lebensbereiche. Vom Kühlschrank und einer Waschmaschine bis zum Stift: Derweil werden immer mehr Geräte und Alltagsgegenstände mit Sensoren, Prozessoren, einer Netzwerkverbindung sowie mehr „Intelligenz“ plus Kommunikationsfähigkeiten ausgestattet, um einen beruflichen wie auch persönlichen Alltag angenehmer und besser zu machen.
Doch die allgegenwärtige Konnektivität wie auch die steigende Menge smarter Apparaturen und Dinge birgt Gefahren: Sie verursacht mehr und mehr Internetkriminelle auf die Bildfläche, welche mit immer mehr aggressiveren sowie ausgefeilteren Angriffsmethoden jede mögliche noch so winzige Schwäche in den Produkten finden und zu ihren Gunsten missbrauchen.
Was ist das IT-Sicherheitskennzeichen?
Wie ist das Etikett für das IT-Sicherheitskennzeichen gestaltet?
Wie und wo mehr Transparenz geschaffen wird!
Um das IT-Sicherheitskennzeichen zu erhalten, müssen die IT-Hersteller sowie Diensteanbieter einen Antrag auf Erteilung des IT-Sicherheitskennzeichens beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik einreichen. In diesem Zusammenhang ist eine Antragstellung des IT-Sicherheitskennzeichens nur im Rahmen der vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik festgesetzten sowie im Bundesanzeiger veröffentlichten wie auch verkündeten Produktkategorien möglich.
Dazu gehören bis jetzt die Bereiche
• Reinigungs- und Gartenroboter
Ablauf eines Erteilungsprozesses!
Der Erteilungsprozess verläuft eigentlich in verschiedenen Schritten:
1. Download Antrag: Im allerersten Ablaufschritt müssen die „Antragsformulare auf Freigabe des IT-Sicherheitskennzeichens“ auf der Webseite des Bundesamtes für Sicherheit in der IT heruntergeladen werden. Diese bestehen aus einem generellen Hauptantrag sowie der produktspezifischen Herstellererklärung.
2. Antragstellung inklusive Herstellererklärung: Im nächsten Schritt müssen die antragstellenden IT-Unternehmen und Diensteanbieter prüfen, ob ihr IT-Produkt oder ihr IT-Dienst die Anforderungen der entsprechenden Produktkategorie erfüllt. Wenn dies der Fall ist, wird dies mit dem Ausfüllen der Herstellererklärung bestätigt.
3. Plausibilitätsprüfung: Wenn dem Bundesamt für Sicherheit alle erforderlichen Daten und Unterlagen vorliegen, wird der eingereichte Antrag inhaltlich bearbeitet wie auch geprüft. Hier ist zu beachten, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik im Kontext der Freigabe des IT-Sicherheitskennzeichens zunächst keine Tiefenprüfung oder technische Überprüfung der erklärten Sicherheitsvorgaben durchführt, sondern die Daten sowie eingereichten Dokumente der IT-Hersteller nur auf Glaubhaftigkeit überprüft.
4. Abrechnung Verwaltungskosten: Für eine Antragsbearbeitung wird durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik eine Gebühr verlangt. Diese ergibt sich aus der „Besonderen Gebührenverordnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat“ , kurz gesagt BMIBGebV, sowie dem tatsächlich angefallenen zeitlichen Aufwand und den verursachten Auslagen. Grundlegend liegt die anfallende Verwaltungsgebühr unter den Kosten eines BSI-Zertifizierungsverfahrens.
5. Erlass, Ausstellung, Veröffentlichung: Im Fall einer positiven Entscheidung, erhält der Bewerber einen entsprechenden Bewilligungsbescheid und die Zurverfügungstellung des jeweiligen Labels. Zur selben Zeit wird das Produkt mit der individuellen Produktinformationsseite in das zentrale Register gekennzeichneter Produkte aufgenommen, welches über das Internetangebot des Bundesamtes für Sicherheit in der IT öffentlich abrufbar ist.
Mehr Informationen zur Aushändigung finden Sie in der Verfahrensbeschreibung IT-Sicherheitskennzeichen .
Fazit: Das IT-Sicherheitskennzeichen lohnt sich!
IT-Sicherheit, Verlässlichkeit sowie gute Verfügbarkeit sind relevante Qualitätsmerkmale von IT-Produkten oder IT-Diensten. Immer mehr Abnehmer legen Wichtigkeit auf hohe Schutz-Standards.
Mit einem IT-Sicherheitskennzeichen haben nun IT-Hersteller und IT-Diensteanbieter eine Gelegenheit, das Informationsbedürfnis der Kund*innen zu erfüllen, indem sie die Sicherheitseigenschaften der IT-Produkte und IT-Dienste unkompliziert ersichtlich machen und sie speziell hervorzuheben.